Lkw-Fahrverbote in Deutschland

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Jetzt

Nächstes Fahrverbot: Samstag, 3. Oktober, 00:00–22:00.

Alle Uhrzeiten sind Ortszeit in Deutschland.

Nächste 8 Wochen

Ausnahmen

Ausgenommen sind u. a.: kombinierter Verkehr Schiene/Straße (bis 200 km) und Hafen/Straße (bis 150 km), frische Lebensmittel (Milch, Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse), tierische Nebenprodukte Kat. 1 und 2, Pannenhilfe- und Abschleppfahrzeuge, lebende Bienen, Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Fahrten sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte.

Hinweis

Reformationstag ist nach § 30 Abs. 4 StVO nur in den genannten Ländern ein Feiertag im Sinne des Fahrverbots.

Allgemeine Regeln

Regelmäßige Kalenderfahrverbote gelten an festgelegten Tagen: Sonntage, Feiertage und saisonale Zeiträume.

Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen gelten nur in den Ländern, in denen sie gesetzliche Feiertage sind (§ 30 Abs. 4 StVO).

Quelle

Bundesministerium der Justiz — § 30 StVO (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) und Ferienreiseverordnung (FerReiseV 1985) · Amtliches Dokument

Amtliche Gesetzestexte, Nutzung frei (Quellenangabe: gesetze-im-internet.de, BMJ/juris).

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